"Lust auf Zukunft?"
Wir kümmern uns um Ihre Zahlen, damit Sie sich um Ihre Visionen kümmern können. Mit uns wird Zukunft planbar – transparent, zuverlässig und voller Chancen.
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Als mandantenorientierte und moderne Steuerkanzlei mit stark ausgeprägtem Dienstleistungscharakter, verstehe ich mich besonders darauf, Ihre Steuern zu gestalten anstatt zu verwalten.
Da ich Steuern nicht isoliert betrachte, sondern immer vernetzt mit allen anderen Belangen der Finanzen und der Betriebswirtschaft, schafft dieses Transparenz und sorgt für eine klare Orientierung.
Junge Unternehmen mit einer guten Geschäftsidee benötigen gerade in der Gründungsphase die richtigen Entscheidungshilfen, um dem Unternehmen eine dauerhafte Zukunft zu sichern.
Ich kenne die vielfältigen Fragestellungen und verfüge über fundiertes Wissen in vielen Branchen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Business-Plänen, Kalkulationen und steuerlichen Fragestellungen.
Mit praktischen Tipps stehe ich Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Seite, um es zukunftsorientiert an die aktuelle Steuerrechtslage zu adaptieren.
Ich freue mich auf Sie!
Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich der Anlagenbuchhaltung, sowie Lohnbuchhaltung
Durchführung von Plausibilitätsbeurteilungen und freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen
Alle LeistungenDurch eine betriebswirtschaftliche Beratung erfahren Sie, was Ihre Zahlen für Ihr Unternehmen bedeuten.
Wer nicht anfängt, kann nicht damit aufhören.
Meine Vita | Kerstin Bernecker
Nach dem Abitur - Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in einem Autohaus. Parallel - Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsakademie in Bochum. Abschluss "Betriebswirt VWA" (1990)
1991 - 1992 Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin
1992 - 2000 Tätigkeit als Bilanzbuchhalterin. Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen
2000 - 2010 Tätigkeit als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferassistentin in einer mittelgroßen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-Kanzlei in Essen
seit 2010 Steuerberaterin mit eigener Steuerberatungskanzlei in Haltern
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.
weiterlesenDas Thema der GoBD hat leider nicht an Brisanz verloren. Betriebsprüfer der Finanzverwaltung haben die Anweisung, in Betriebprüfungen ab 2015 verstärkt zu prüfen, ob die Voraussetzungen der GoBD erfüllt sind.
weiterlesenIm Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es bringt auch für Steuerberater eine Vielzahl neuer Pflichten – und hat die alten Pflichten neu definiert.
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