Aktuelle Neuigkeiten aus der Praxis




Steuerkanzlei
Kerstin Bernecker
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45721 Haltern am See

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Aktuelle Informationen:
GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)

Das Thema der GoBD hat leider nicht an Brisanz verloren.

Betriebsprüfer der Finanzverwaltung haben die Anweisung, in Betriebprüfungen ab 2015 verstärkt zu prüfen, ob die Voraussetzungen der GoBD erfüllt sind.

Ist die Finanzbehörde auf Grund mangelhafter oder nicht vorgelegter Unterlagen nicht in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen festzustellen, so hat sie das Recht, diese zu schätzen. Zusätzlich können laut §§ 328 ff AO Zwangsmittel eingesetzt oder laut § 379 AO auf Grund einer Steuergefährdung Geldbußen auferlegt werden, um den Steuerpflichtigen zur erforderlichen Mitwirkung zu veranlassen.

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Das neue Geldwäschegesetz

Im Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten.

Es bringt auch für Steuerberater eine Vielzahl neuer Pflichten – und hat die alten Pflichten neu definiert.

So haben Steuerberater die Pflicht zur Identifizierung des Mandanten (§2 Abs. 1 Nr. 12 GwG i.V.m. §10 Abs.1 Nr. 1 GwG) und zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Der Steuerberater hat dies zu dokumentieren- dies geschieht in der Regel durch die Kopie einen gültigen Ausweises oder Reisepasses.

Unter bestimmten Bedingungen haben Steuerberater die Pflicht zur Meldung eines Geldwäsche-Verdachts. Diese ist an die neu geschaffene Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU) zu erstatten.

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Mandanteninformationsschreiben betreffend Kassennachschau ab 01.01.2018

Lieber Mandant,

ich möchte Sie mit diesem Schreiben auf die ab 01.01.2018 bestehende Möglichkeit der Finanzverwaltung hinweisen, jederzeit und unangekündigt eine Kassen-Nachschau durchzuführen.

Zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen (Kasseneinnahmen, Kassenausgaben) kann ein Amtsträger unangekündigt – währen der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten – die Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume betreten.

Der Kassen-Nachschau unterliegen u.a. elektronische oder computergestützte Kassensysteme und offene Ladenkassen. Bei der Kassen-Nachschau dürfen Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems durch den Amtsträger eingesehen werden. Auch kann die Übermittlung von Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger verlangt werden.

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